Förderungen
Bund, Länder und das AMS fördern berufliche Weiterbildung. Wie viel du bekommst, hängt von deinem Wohnort, deinem Einkommen und deiner Situation ab.
Wer wird gefördert?
- Du holst einen Berufsabschluss nach.
- Du bereitest dich auf eine Meister- oder Befähigungsprüfung vor.
- Du machst eine berufsorientierte Weiterbildung.

Wien
bis zu € 3.000
Bis zur Hälfte der Kurskosten, bei Meister- und Befähigungsprüfungen bis € 3.000. Höchstens € 1.800 netto Monatseinkommen.

Niederösterreich
bis zu € 3.000
Bis zu 90 % der Kurskosten oder der Prüfungsgebühr. Für Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss.

Steiermark
Bildungsförderungen des Landes Steiermark
bis zu € 1.000
Einmalige Prämie nach bestandener Meister- oder Befähigungsprüfung. Hauptwohnsitz in der Steiermark.

Kärnten
Bildungsförderungen des Landes Kärnten
bis zu € 2.500
50 % bei Vorbereitungskursen auf Meister- und Befähigungsprüfungen ab 100 Unterrichtseinheiten, sonst 25 %. Jahreseinkommen unter € 30.000.

Oberösterreich
bis zu € 2.400
30 % der Kurskosten bis € 2.000, für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger 60 % bis € 2.400.

Salzburg
bis zu € 2.000
50 % der Kurskosten für Vorbereitungskurse auf Meister-, Werkmeister- und Befähigungsprüfung.
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Tirol
bis zu € 3.500
30 % der Kurskosten als Basisförderung, dazu 20 % Bildungsbonus nach bestandener Schlussprüfung. Einkommensunabhängig.

Vorarlberg
bis zu € 2.500
Bis zu 40 % der Kurs- und Prüfungsgebühren für Vorbereitungskurse auf Meister- und Befähigungsprüfung.

Burgenland
Arbeitnehmerförderung – Qualifikationsförderungszuschuss
bis zu € 4.000
50 bis 100 % der Kurskosten, je nach Anspruch. Für Meister- und Befähigungsprüfungen bis € 4.000. Einkommensgrenze € 3.200 brutto im Monat.
Weitere Förderdatenbanken
Wir helfen beim Fördern.
Für viele unserer Ausbildungen und Trainings können Förderungen beantragt werden. Wir beraten dich gerne persönlich.
Förderungen für Unternehmen und Steuerabsetzbarkeit
EU-Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds
Unternehmen können für Mitarbeitende ab 45 Jahren sowie für gering qualifizierte Mitarbeitende unter 45 Jahren und für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds beantragen, über das Arbeitsmarktservice des jeweiligen Bundeslandes. Der ESF übernimmt bei Erfüllung aller Voraussetzungen bis zu drei Viertel der Kurskosten und bis zu 60 % der indirekten Kosten. Der Antrag muss vor Kursbeginn gestellt werden, Details stehen beim Europäischen Sozialfonds.
Steuerliche Absetzbarkeit
Als Einzelperson kannst du Kurskosten, Lehrbehelfe sowie Fahrt- und Nächtigungskosten steuerlich absetzen.
Unternehmen können zu den Aus- und Weiterbildungskosten einen Steuerfreibetrag von 20 % gewinnmindernd geltend machen, bei innerbetrieblichen Maßnahmen bis € 2.000 pro Tag. Alternativ ist eine Bildungsprämie in Höhe einer Steuergutschrift von 6 % der Bildungsausgaben möglich.
Bereit für den nächsten Schritt?
Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich zur passenden Ausbildung, zu Terminen und zu Förderungen.

