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Förderungen

Bund, Länder und das AMS fördern berufliche Weiterbildung. Wie viel du bekommst, hängt von deinem Wohnort, deinem Einkommen und deiner Situation ab.

Wer wird gefördert?

  • Du holst einen Berufsabschluss nach.
  • Du bereitest dich auf eine Meister- oder Befähigungsprüfung vor.
  • Du machst eine berufsorientierte Weiterbildung.
  • Wien

    waff – Bildungskonto

    bis zu € 3.000

    Bis zur Hälfte der Kurskosten, bei Meister- und Befähigungsprüfungen bis € 3.000. Höchstens € 1.800 netto Monatseinkommen.

  • Niederösterreich

    NÖ Weiterbildungsscheck

    bis zu € 3.000

    Bis zu 90 % der Kurskosten oder der Prüfungsgebühr. Für Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss.

  • Steiermark

    Bildungsförderungen des Landes Steiermark

    bis zu € 1.000

    Einmalige Prämie nach bestandener Meister- oder Befähigungsprüfung. Hauptwohnsitz in der Steiermark.

  • Kärnten

    Bildungsförderungen des Landes Kärnten

    bis zu € 2.500

    50 % bei Vorbereitungskursen auf Meister- und Befähigungsprüfungen ab 100 Unterrichtseinheiten, sonst 25 %. Jahreseinkommen unter € 30.000.

  • Oberösterreich

    OÖ Bildungskonto

    bis zu € 2.400

    30 % der Kurskosten bis € 2.000, für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger 60 % bis € 2.400.

  • Salzburg

    Salzburger Bildungsscheck

    bis zu € 2.000

    50 % der Kurskosten für Vorbereitungskurse auf Meister-, Werkmeister- und Befähigungsprüfung.

Alle Bundesländer anzeigen

Wir helfen beim Fördern.

Für viele unserer Ausbildungen und Trainings können Förderungen beantragt werden. Wir beraten dich gerne persönlich.

Förderungen für Unternehmen und Steuerabsetzbarkeit

EU-Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds

Unternehmen können für Mitarbeitende ab 45 Jahren sowie für gering qualifizierte Mitarbeitende unter 45 Jahren und für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds beantragen, über das Arbeitsmarktservice des jeweiligen Bundeslandes. Der ESF übernimmt bei Erfüllung aller Voraussetzungen bis zu drei Viertel der Kurskosten und bis zu 60 % der indirekten Kosten. Der Antrag muss vor Kursbeginn gestellt werden, Details stehen beim Europäischen Sozialfonds.

Steuerliche Absetzbarkeit

Als Einzelperson kannst du Kurskosten, Lehrbehelfe sowie Fahrt- und Nächtigungskosten steuerlich absetzen.

Unternehmen können zu den Aus- und Weiterbildungskosten einen Steuerfreibetrag von 20 % gewinnmindernd geltend machen, bei innerbetrieblichen Maßnahmen bis € 2.000 pro Tag. Alternativ ist eine Bildungsprämie in Höhe einer Steuergutschrift von 6 % der Bildungsausgaben möglich.

Bereit für den nächsten Schritt?

Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich zur passenden Ausbildung, zu Terminen und zu Förderungen.

Bildung ist die beste Investition.