Förderungen für Privatpersonen und UnternehmerInnen

Die finanziellen Fördermittel des Landes Österreich sehen Förderungen von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen für Privatpersonen, wie ArbeitnehmerInnen und Arbeitssuchende, Lehrlinge und WiedereinsteigerInnen sowie UnternehmerInnen und MitarbeiterInnen vor. Der Anspruch bzw. die Höhe der Förderung bemisst sich nach Einkommen, Alter, etc.

Die Förderungsgeber sind das jeweilige Bundesland, das Arbeitsmarktservice (AMS) oder Fördergesellschaften aus Sozialpartner-Kooperationen (z.B. WAFF – Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds). Außerdem stehen Ihnen auch individuelle EU-Förderungsprogramme und steuerliche Absetzmöglichkeiten zur Verfügung.

Gefördert werden Personen, die

  • einen Berufsabschluss nachholen
  • sich auf Meister- oder Befähigungsprüfungen vorbereiten oder einer
  • berufsorientierten Weiterbildung nachgehen

Detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten für Ihre individuelle Aus- und Weiterbildung erhalten Sie hier:

Hier haben wir im Überblick je nach Bundesland zusammengefasst, welche finanzielle Unterstützung Sie für Ihre berufliche Weiterbildung bei trainCo erhalten können.

Förderungen in Wien

Wien

WAFF – Bildungskonto

  • Sie sind derzeit beschäftigt und planen eine berufliche Weiterbildung?

Dann können Sie bis zur Hälfte Ihrer Kurskosten zurückbekommen, maximal EUR 2.000,-

  • Sie sind beschäftigt und machen eine Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung?
  • Sie machen die Berufsreifeprüfung, holen die Matura nach oder schließen eine zweite Lehre ab?

Dann können Sie bis zur Hälfte Ihrer Kurskosten zurückbekommen, maximal EUR 3.000,-

Wichtige Voraussetzung für beide Fördermöglichkeiten: Sie dürfen maximal EUR 1.800,- netto monatlich verdienen

AMS

  • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Sie sind arbeitslos. Der Kurs erhöht Ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie müssen einen persönlichen und schriftlichen Antrag direkt beim AMS stellen.

Bitte beachten Sie:

  • Gefördert werden vor allem Tageskurse
  • In Ausnahmefällen fördert das AMS auf Antrag auch Menschen mit geringem Einkommen
  • Finanzielle Beihilfen für Kurskosten und Kursnebenkosten zu 100% möglich

 

Förderungen in Niederösterreich

Niederösterreich

Folgende Personengruppen werden gefördert:

  • ·         ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft (vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis)
  • ·         WiedereinsteigerInnen ohne AMS-Bezug (KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, Personen nach Elternkarenz)
  • ·         Öffentlich Bedienstete ausnahmslos in handwerklicher Verwendung

Höhe der Förderung nach monatlichem Bruttoeinkommen:

bis € 1.500,00 — 80% der Kurskosten

bis € 2.000,00 — 60% der Kurskosten

bis € 3.000,00 — 40% der Kurskosten

Die maximale Förderungshöhe beträgt EUR 2.500,-

NÖ Weiterbildungsscheck

Folgende Personengruppen werden gefördert:

  • ArbeitnehmerInnen mit maximal Pflichtschulabschluss
  • Personen mit maximal Pflichtschulabschuss, die seit mindestens 1 Jahr als Ein-Personen-Unternehmen tätig sind
  • ArbeitnehmerInnen mit einem formal nicht anerkannten beruflichen Abschluss im Ausland, die als Hilfskräfte tätig sind

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der Kurskosten bzw. der Prüfungsgebühr und ist mit maximal EUR 3.000, – begrenzt.I

Burgenland Förderungen

Burgenland

Arbeitnehmerförderung — Qualifikationsförderungszuschuss

Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, die der arbeitsmarktpolitisch zielführenden Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen, Arbeitslosen, Arbeitssuchenden, Zivil- und Präsenzdienern sowie Männern und Frauen in Karenz dienen, die
               a) sich in ihrem Beruf weiterbilden möchten oder
               b) ihren Beruf wechseln möchten und keine Förderung seitens des AMS oder anderer Stellen dafür erhalten.

Finanzielle Zuschüsse werden je nach Anspruch wie folgt vergeben:

  • 50 % der Kurskosten (max. EUR 1.500, -)
  • 75 % der Kurskosten (max. EUR 2.000, -) bei Ausbildungen von Personen, die nach der Karenz wieder ins Berufsleben eintreten möchten
  • 75 % der Kurskosten (max. EUR 4.000, -) für Berufsreifeprüfungen, Studienberechtigungsprüfungen, Meisterprüfungen und Werkmeisterprüfungen sowie
  • 100% der Kurskosten bei Ausbildungen von Zukunftsberufen mit generellem Bedarf, welche vom Arbeitnehmerförderungsbeirat festgelegt werden (max. EUR 4.000, -)

Das monatliche Bruttoeinkommen beim AlleinverdienerInnen darf EUR 3.200, – bzw. das Familieneinkommen von EUR 5.120, – nicht übersteigen.

Oberösterreich Förderungen

Oberösterreich

OÖ Bildungskonto

Folgende Personengruppen werden gefördert:

  • ArbeitnehmerInnen
  • Wochengeld- bzw. KinderbetreuungsgeldbezieherInnen
  • WiedereinsteigerInnen
  • Geringfügig Beschäftigte,
  • Arbeitslose und NotstandshilfenbezieherInnen
  • Freie DienstnehmerInnen
  • AkademikerInnen mit max. EUR 2.700,- Bruttoeinkommen
  • Ein-Personen-UnternehmerInnen
  • KleinUnternehmerInnen mit maximal fünf Beschäftigten
  • UnternehmerInnenInnen mit einem akademischen Abschluss und maximal EUR 2.700,- Euro Bruttoeinkommen monatlich

Förderungen von Bildungsmaßnahmen mit Übernahme von

  • 30% der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von EUR 2.000,-
  • 60% der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von EUR 2.400,- für Wochengeld- und KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, WiedereinsteigerInnenI
Förderungen in Tirol

Tirol

Bildungsgeld des Landes Tirol

  • ArbeitnehmerInnen
  • freie DienstnehmerInnen,
  • Lehrlinge
  • öffentlich-rechtlich Bedienstete
  • Arbeitslose und Arbeitsuchende
  • WiedereinsteigerInnen und BerufseinsteigerInnen
  • selbständige UnternehmerInnen mit nicht mehr als 9 MitarbeiterInnen

Die Förderung beträgt:

  • 30 % der Kurskosten als Basisförderung sowie 
  • 20 % der Kurskosten als Bildungsbonus für vorgegebene positiv abgelegte Schlussprüfungen
  • max. Bildungsförderungsbetrag beträgt EUR 3.500,- und ist einkommensunabhängig

Unternehmen muss als Bildungsträger für die Förderung anerkannt sein. Befähigungsprüfungen gelten gesetzlich als Schlussprüfung.

Förderungen in Vorarlberg

Vorarlberg

Vorarlberger Bildungszuschuss

Förderungen für ArbeitnehmerInnen:

  • Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze in Vorarlberg und mindestens eine einjährige Berufstätigkeit in vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen (auch im EWR-Raum)
  • Sie beziehen vom Arbeitsmarktservice für die beantragte Ausbildung keine Beihilfe – ausgenommen ist das Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz bzw. das Bildungsteilzeitgeld
  • Ihr Brutto-Einkommen unmittelbar vor Ausbildungsbeginn liegt bei unter EUR 3.700, – (inkl. Freibetrag von je EUR 550,- für Unterhaltsberechtigte)
  • Sie verfügen über keine höhere Qualifikation als die Reifeprüfung.

Die Förderhöhe beträgt bis zu 40 % der Kurs- und Prüfungsgebühren inklusive einer allfälligen Pauschale für das Prüfungsmaterial für Meister- und Befähigungsprüfung. Sie beläuft sich jedoch auf maximal EUR 2.500,- für Vorbereitungskurse auf die Meister- und Befähigungsprüfung

Förderungen für UnternehmerInnen:

  • Sie sind EinzelUnternehmerInnen, voll haftende/r GesellschafterIn von Personengesellschaften sowie mit mehr als 25 Prozent an der Gesellschaft beteiligte/r handelsrechtliche/r GeschäftsführerIn von Kapitalgesellschaften
  • Der Unternehmenssitz liegt in Vorarlberg
  • Das Brutto- Jahreseinkommen darf maximal EUR 51.800,-  betragen, muss aber über der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Dies können Sie mittels rechtskräftigen Steuerbescheides nachweisen. Bei der Bemessung des Einkommens wird für Unterhaltsberechtigte ein Freibetrag von EUR 6.600,- pro Jahr gewährt.
  • Sie haben keine höhere Qualifikation als die Reifeprüfung
  • Die erstrebte Ausbildung muss eine erhebliche Qualifikations­verbesserung in der ausgeübten Erwerbstätigkeit zum Ziel haben

Die Förderhöhe beträgt bis zu 40 % der Kurs- und Prüfungsgebühren inklusive einer allfälligen Pauschale für das Prüfungsmaterial für Meister- und Befähigungsprüfung. Sie beläuft sich jedoch auf maximal 2.500 Euro für Vorbereitungskurse auf die Meister- und Befähigungsprüfung.

Steiermark Förderungen

Steiermark

Bildungsförderungen des Landes Steiermark

Die Förderung wird als einmalige Prämie ausbezahlt für Bürger mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, die seit 1.11.2019 eine der folgenden Prüfungen erfolgreich absolviert haben:

  • Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung 1994

Die Förderungshöhe beträgt EUR 1.000, — und kann pro Person nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Prämie wird nur für die Gesamtprüfung und nicht für Teilprüfungen wie UnternehmerInnenprüfung oder Lehrlingsausbilderprüfung gewährt.

Förderungen in Salzburg

Salzburg

Salzburger Bildungsscheck

Folgender Personenkreis wird gefördert

  • ArbeitnehmerInnen
  • Freie DienstnehmerInnen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Lehrlinge
  • WiedereinsteigerInnen
  • Arbeitslose
  • selbstständig Erwerbstätige und UnternehmerInnen mit max. fünf Beschäftigten / Lehrlingen
  • Bezieher von Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld
  • MindestsicherungsbezieherInnen

Höhe der Förderungen:

  • 50% der Kurskosten, max. EUR 900,-
  • Personen über 50 Jahre zum Zeitpunkt des Kursbeginns:  50 %  der  Kurskosten,  max. EUR 1.300,-
  • Personen über 18 Jahre zum Zeitpunkt des Kursbeginns mit der Pflichtschule als höchstem Abschluss: 75% der Kurskosten, max. EUR 2.000,-
  • Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung (gem. Gewerbeordnung) und UnternehmerInnenprüfung: 50% der Kurskosten, max. EUR 2.000,-I
Kärnten Förderungen

Kärnten

Bildungsförderungen des Landes Kärnten

Gefördert werden

  • ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen und Lehrlinge, die sich während der Weiterbildungsmaßnahme durchgehend oder überwiegend (> 50 % des Zeitraumes) in einem aufrechten Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis befinden.
  • WiedereinsteigerInnen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Bildungsmaßnahme kein oder nur ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis/Dienstverhältnis haben.

Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Vorjahres vor der Antragstellung muss unter EUR 30.000, – liegen. Bei AlleinverdienerInnen und je unterhaltspflichtigem Kind erhöht sich dieser Betrag um EUR 1.000, -. Bezog die/der AntragstellerInnen zusätzlich ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, ist die EStG-Bemessungsgrundlage gemäß dem EStG-Bescheid (max. 2 Jahre alt) hinzuzurechnen.

Förderungshöhe

Der Förderungsbetrag beträgt 25% jener Kurskosten inkl. etwaiger kursrelevanter Prüfungsgebühren, welche die/der AntragstellerInnen nachweislich selbst geleistet hat. Förderungen im Rahmen des AK-Bildungsgutscheines können zusätzlich in Anspruch genommen werden, wenn die Gesamtförderung max. den tatsächlichen Kurskosten/Prüfungsgebühren entspricht.

Bei Maßnahmen, die zumindest einen der folgenden Förderungsschwerpunkte erfüllen und zumindest 100 Unterrichtseinheiten zu je mind. 45 min. aufweisen, beträgt der Förderquotient 50%:

  • Vorbereitungskurse zu Meisterprüfungen und Befähigungsprüfungen

Die maximale Förderhöhe  beträgt innerhalb eines Förderzeitraumes von 5 Jahren € 2.500, -.

Sonstige Förderungen und Steuerabsetzbarkeit

EU-Förderung aus dem ESF (Europäischer Sozialfonds)

Unternehmen können für folgende MitarbeiterInnen beim ESF eine Förderung erhalten:

  • MitarbeiterInnen ab 45 Jahren
  • niedrig qualifizierte Mitarbeiterinnen unter 45 Jahren oder WiedereinsteigerInnen, welche sie höher qualifizieren möchten

Für dies ArbeitnehmerInnen können Unternehmen über das Arbeitsmarktservice ihres Bundeslandes eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen. Der ESF übernimmt bei Erfüllung aller Voraussetzungen bis zu drei Viertel der Kurskosten und bis zu 60 % der indirekten Kosten. Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Kurses erfolgen.

Steuerliche Förderung

  • Einzelpersonen haben die Möglichkeit Kurskosten, Lehrbehelfe, aber auch Fahrt- und Nächtigungskosten steuerlich abzusetzen.
  • Unternehmen können zu den  Aus- und Weiterbildungskosten auch einen 20%-igen Steuerfreibetrag  der Kosten gewinnmindernd geltend machen. Dies gilt auch für innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu EUR 2.000,- Euro pro Tag. Alternativ können ArbeitgeberInnen auch eine Bildungsprämie in Höhe einer Steuergutschrift von 6% der Bildungsausgaben beanspruchen.

Bildungskarenz Plus und Kurzarbeit mit Qualifizierung

Aufgrund der angespannten Wirtschaftslage verursacht durch die Covid-19 Pandemie haben Unternehmen aktuell die Möglichkeit folgende Förderoptionen zurückgreifen:

  • Bildungskarenz Plus

ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen vereinbaren für drei bis 12 Monate den Entfall von Entgelt und Arbeitsleistung. In diesem Zeitraum werden die ArbeitnehmerInnen ausgebildet und beziehen vom Arbeitsmarktservice (AMS) Weiterbildungsgeld. Unternehmen sparen sich in der Bildungskarenz Plus die Arbeitskosten und die weitergebildeten MitarbeiterInnen bleiben erhalten. Da sich dieses Fördermodell noch in Planung befindet, ersuchen wir Sie, detaillierte Auskünfte zur Bildungskarenz Plus über Ihr zuständiges AMS zu beziehen: Infoblatt Bildungskarenz Plus

  • Kurzarbeit mit Qualifizierung

Für die Kurzarbeit mit Qualifizierung gilt laut den aktuellen AMS-Bundesrichtlinien grundsätzlich dasselbe wie bei der normalen Kurzarbeit, nur fallen bei Inanspruchnahme die finanziellen Unterstützungen für die ArbeitnehmerInnen sowie die Beihilfe vom AMS für ArbeitgeberInnen höher aus. Die Kurzarbeitvereinbarung kann somit durch diese Weiterbildungsmaßnahme zeitlich verlängert werden. Interessierte Unternehmen erhalten detaillierte Informationen zu diesem neuen Fördermodell bei der Wirtschaftskammer und beim regionalen AMS: Infoblatt Kurzarbeit mit Qualifizierung