IDD Weiterbildung - dem Erfolg einen Schritt voraus sein

Unsere IDD-Weiterbildungslehrgänge vermitteln Ihnen nicht nur trockenes Fachwissen zu den Neuerungen und Pflichten nach IDD (Insurance Distribution Directive) und MiFID II (Market in Financial Instruments Directive II), sondern auch praxisnahe und interessante Lerninhalte, die für Ihren Berufsalltag von Nutzen sind.

Jährliche IDD Weiterbildungen gewährleisten Unternehmen, dass VersicherungsagentInnen, VersicherungsmaklerInnen und VermögensberaterInnen immer auf dem neuesten Stand sind in Ihrer Branche. Ziel dieser Fortbildungsmaßnahme ist, dass nur FinanzexpertInnen Wissen vermitteln und Kunden professionell beraten, um Betrugsfälle zu verringern. Wird der gesetzlich verpflichtenden IDD-Weiterbildung nicht nachgekommen, sind die Rechtsfolgen entweder Geldstrafen oder sogar der Verlust der Berufsberechtigung (Gewerbeentzug).

Unsere Weiterbildungslehrgänge bieten nicht nur trockenes Fachwissen zu den Neuerungen und Pflichten nach IDD (Insurance Distribution Directive) und MiFID II (Market in Financial Instruments Directive II) an, sondern auch praxisnahe und interessante Lerninhalte, die für Ihren Berufsalltag von Nutzen sind.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Regelungen der IDD Weiterbildungsverpflichtung für VersicherungsvermittlerInnen und VermögensberaterInnen, die seit 1.1.2019 in Kraft sind:

IDD Weiterbildungsverpflichtung für VersicherungsvermittlerInnen laut § 137b Abs. 3 und 3a GewO

Die Weiterbildungspflicht für VersicherungsagentInnen, VersicherungsmaklerInnen, Versicherungsunternehmen sowie deren Angestellte umfasst laut Gewerbeordnung 15 Stunden pro Jahr. Für VersicherungsagentInnen beträgt die externe Weiterbildung mindestens 50% davon (7,5 Weiterbildungsstunden) müssen bei einem zertifizierten Bildungsträger („Ö-Cert“) wie trainCo erfolgen. Bei VersicherungsmaklerInnen sind dies mindestens 10 externe Weiterbildungsstunden.

Die Gewerbeverordnung gibt vor, dass VersicherungsmaklerInnen und VersicherungsagentInnen verpflichtend jeweils 5 Weiterbildungsstunden aus dem

  • Modul 1: Rechtskompetenz und Berufsrecht
  • Modul 2: Fach- und Spartenkompetenz

absolvieren.

Die Fortbildung für die restlichen 5 Stunden ist frei wählbar. Dafür legt trainCo die Schulungsinhalte aus dem vorgegebenen Lehrplan des Bundesgremiums der VersicherungsagentInnen fest. Derzeit bieten wir IDD-Weiterbildungen für folgende Bereiche an:

  • Gewerberecht
  • UnternehmerInnenrecht
  • Steuerrecht
  • Pensions- und Lebensversicherung

Eine detaillierte Aufstellung aller IDD Weiterbildungsinhalte und -anforderungen für VersicherungsvermittlerInnen erhalten Sie hier: Lehrplan für VersicherungsvermittlerInnen

Weiterbildungsverpflichtung für gewerbliche VermögensberaterInnen laut § 136a Abs. 6 und 6a GewO

Für gewerbliche VermögensberaterInnen ist die IDD Weiterbildungsverpflichtung im Ausmaß von 20 Stunden pro Jahr zu absolvieren. Hier sind allerdings alle Lerninhalte und Unterrichtsmodule von der WKO vorgegeben: Lehrplan für gewerbliche VermögensberaterInnen. Werden nicht alle in den Unterrichtsmodulen angeführten Tätigkeitsbereiche der Vermögensberatung gewerblich ausgeübt, verringert sich das Stundenausmaß der Weiterbildungsverpflichtung, d.h. diese Fortbildungsmodule müssen demzufolge nicht absolviert werden (Vorbereitungslehrgang zur Befähigungsprüfung für gewerbliche .

Alle IDD-Weiterbildungskurse finden im Rahmen einer ganztägigen Blockveranstaltung (7,5 Std.) statt. Details zu allen Vorbereitungslehrgängen (eingeschränkt und uneingeschränkt) zur Befähigungsprüfung für VersicherungsvermittlerInnen und VermögensberaterInnen finden Sie in unserem Kursprogramm 2023.

Die WKO stellt in Zusammenarbeit mit Meine Weiterbildung einen Überblick über zertifizierte Bildungsinstitute und Bildungsangebote zur Verfügung. Dort erhalten Sie auch Einsicht über Ihre bereits absolvierten Fortbildungsstunden sowie Teilnahmebestätigungen.

Bleiben Sie am Ball – mitten im Finanzleben!